Arzt muss auch im Notfall über private Abrechnung informieren
Der Arzt verletze das Vertrauensverhältnis zum Patienten, wenn er ihn ohne dessen Wunsch auf Privatkosten behandele.

Foto: dpa
Saarbrücken (dpa) Geht ein Patient wegen akuter Beschwerden zum Notdienst, darf der Mediziner seine Leistung nicht ohne vorherige Rücksprache privatärztlich abrechnen. Das geht aus einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Saarland (Az.: LV9/13) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Im konkreten Fall ging ein gesetzlich
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+