Reha- oder Rentenantrag abgelehnt?
Wer eine Reha braucht oder glaubt, ihm stünde eine Rente zu, kann sich mit diesem Anliegen an seinen Rentenversicherungsträger wenden. Nicht immer ist dieser der gleichen Meinung. Was tun?

Berlin. (dpa/tmn) - Haben Sie eine Rente oder Reha beantragt und sind mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.
Das Schreiben kann relativ formlos sein, eine Hilfestellung dafür finden Sie auf der Webseite der Rentenversicherung. Wichtig
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