Plus Widerspruch kann helfen

Reha- oder Rentenantrag abgelehnt?

Wer eine Reha braucht oder glaubt, ihm stünde eine Rente zu, kann sich mit diesem Anliegen an seinen Rentenversicherungsträger wenden. Nicht immer ist dieser der gleichen Meinung. Was tun?

24.07.2023 UPDATE: 24.07.2023 15:00 Uhr 54 Sekunden
Freude sieht anders aus: Wer mit einem Bescheid der Rentenversicherung nicht einverstanden ist, kann Widerspruch dagegen einlegen. Foto: Silvia Marks/dpa-tmn​

Berlin. (dpa/tmn) - Haben Sie eine Rente oder Reha beantragt und sind mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.

Das Schreiben kann relativ formlos sein, eine Hilfestellung dafür finden Sie auf der Webseite der Rentenversicherung. Wichtig

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