Plus Nachehelicher Unterhalt

Auch Kinderbetreuung zählt mit

Nachehelicher Unterhalt erhält die frühere bessere Hälfte nur, wenn sie nicht oder in Teilzeit arbeitet und sich um den gemeinsamen Nachwuchs kümmert? Das gilt nicht immer.

25.10.2023 UPDATE: 25.10.2023 13:38 Uhr 35 Sekunden

Berlin (dpa) - Auch wenn beide Elternteile Vollzeit berufstätig sind, kann ein nachehelicher Unterhalt angemessen sein, etwa wenn es um die Kinderbetreuung geht. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az: 9 UF 179/21) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall lebte das Kind nach der Trennung

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+