Rentenansprüche gibt's nur auf Antrag
Rentenpunkte sammeln eigentlich nur diejenigen, die regelmäßig Beiträge einzahlen. Bei Vollzeit-Müttern und -Vätern ist das eigentlich nicht der Fall. Trotzdem müssen sie nicht leer ausgehen.
Berlin (dpa/tmn) - Wer aufgrund der Kindererziehung keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, muss deswegen nicht auf seine Rentenansprüche verzichten. Die gesetzliche Rentenversicherung schreibt Müttern und Vätern in solchen Fällen bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten gut, die die spätere Rente erhöhen, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Bis zum zehnten Geburtstag
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