Verzicht auf Morgengabe gilt auch hier
Ursprünglich gab es für die Frau nach der Hochzeitsnacht eine Morgengabe. Heute dient die Gabe vor allem in islamischen Ländern eher der Absicherung im Scheidungsfall.

Hat die Ehefrau bei einer Scheidung nach islamischen Recht auf die Morgengabe verzichtet, gilt das auch im deutschen Recht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Berlin. (dpa/tmn) - Eine zur islamischen Scheidung abgegebene Erklärung, auf die Morgengabe zu verzichten, lässt den Anspruch darauf auch nach deutschem Recht erlöschen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgericht Celle (Az: 17 WF 8/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall ging es um ein afghanisches Paar, das
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