Plus Urteil

Wegen Corona darf der Umgang nicht ausgesetzt werden

Die Pandemie rechtfertigt es nicht, den Umgang mit dem Kind auszusetzen.

03.02.2021 UPDATE: 03.02.2021 11:06 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden
Die Corona-Pandemie darf nicht dazu führen, dass ein Elternteil und sein Kind keinen Kontakt mehr haben. Foto: Christin Klose/dpa

Frankfurt am Main (dpa) - Auch wenn wegen der Corona-Pandemie Kontaktbeschränkungen gelten: Ein Elternteil darf dem anderen nicht den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verwehren. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 1 WF 102/20), heißt es in der Zeitschrift "NJW Spezial" (Ausgabe 2/2021).

In dem Fall existierte eine vor der Pandemie geschlossene

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