Tagesmutter darf Kinder nicht mehr betreuen
Schon ein einmaliger Verdacht auf Körperverletzung kann reichen, damit sie die Erlaubnis zur Kinderbetreuung verlieren.
Potsdam(dpa) - Gerät eine Tagesmutter in den Verdacht einer Körperverletzung, reicht dies aus, um ihre Erlaubnis zur Kindertagespflege aufzuheben. Auch ein Fall kann hierfür schon Anlass bieten, wie das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden hat (Az.: 7 L 295/20). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.
In dem verhandelten Fall hatten die
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