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Bloß keine Hauruck-Aktion: Heimvertrag genau prüfen

Statt in den eigenen vier Wänden verbringen viele ihren Lebensabend in einem Pflegeheim. Bevor sie dorthin umziehen, müssen sie mit der Einrichtung einen Vertrag abschließen. Worauf künftige Heimbewohner vor der Unterzeichnung achten sollten.

02.09.2016 UPDATE: 02.09.2016 09:25 Uhr 2 Minuten, 13 Sekunden
Bloß keine Hauruck-Aktion: Heimvertrag genau prüfen

Auch wenn das passende Pflegeheim gefunden ist, muss noch einiges geregelt werden - beispielsweise die konkreten Bestimmungen im Heimvertrag. Foto: dpa

Von Sabine Meuter

Bonn/Mainz (dpa) – Das passende Pflegeheim ist gefunden, jetzt muss noch einiges geregelt werden. Pflege- und Betreuungsleistungen werden zwischen Heimträger und dem künftigen Bewohner schriftlich vereinbart – und zwar in einem Heimvertrag.

Ein solcher Vertrag sollte keinesfalls im Hauruck-Verfahren unterzeichnet werden. Dafür sind die Veränderungen, die ein

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