Bloß keine Hauruck-Aktion: Heimvertrag genau prüfen
Statt in den eigenen vier Wänden verbringen viele ihren Lebensabend in einem Pflegeheim. Bevor sie dorthin umziehen, müssen sie mit der Einrichtung einen Vertrag abschließen. Worauf künftige Heimbewohner vor der Unterzeichnung achten sollten.
Von Sabine Meuter
Bonn/Mainz (dpa) – Das passende Pflegeheim ist gefunden, jetzt muss noch einiges geregelt werden. Pflege- und Betreuungsleistungen werden zwischen Heimträger und dem künftigen Bewohner schriftlich vereinbart – und zwar in einem Heimvertrag.
Ein solcher Vertrag sollte keinesfalls im Hauruck-Verfahren unterzeichnet werden. Dafür sind die Veränderungen, die ein
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