Plus Sozialklausel

Härtefall kann Wohnungskündigung aufschieben

Müssen Sie aus Ihrer Wohnung, weil der Vermieter Ihnen die Kündigung ausgesprochen hat? Dann prüfen Sie doch zunächst einmal, ob Sie nicht einen guten Grund für einen Verbleib vorweisen können.

23.02.2024 UPDATE: 23.02.2024 12:00 Uhr 2 Minuten, 25 Sekunden
Wer schon sein halbes Leben in einer Wohnung lebt und diese jetzt verlassen soll, kann es mit einem Widerspruch gegen die Kündigung versuchen. Die starke Verwurzelung in der Wohnregion kann ein entscheidendes Argument vor Gericht sein. Foto: Karolin Krämer/dpa-tmn​

Von Christoph Jänsch

Berlin (dpa/tmn) - Kündigung vom Vermieter erhalten? Nicht in jedem Fall bedeutet das, dass Sie die Mietwohnung auch wirklich verlassen müssen. Sie haben nämlich das Recht, Widerspruch gegen die ordentliche Kündigung zu erheben. Dieser hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder Angehörige Ihres

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+