Plus Familienrecht

Auszug nach Trennung - Kein Mietvertrag mit Schwiegermutter

Im Familienrecht gibt es Sonderregeln zur Überlassung einer Ehewohnung. Verkauft der Ex-Partner aber die Immobilie, muss sich die Käuferin nicht danach richten. Selbst wenn's die Schwiegermutter ist.

27.12.2023 UPDATE: 26.12.2023 08:46 Uhr 45 Sekunden
Geht eine Ehe in die Brüche, kann es Sonderregeln zur Nutzung der Ehewohnung geben - aber nur zwischen den Ex-Partnern. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Sonderregeln dazu, wie die ehemalige Ehewohnung nach der Trennung genutzt wird, kann es nur zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern geben - und nicht mit Dritten.

Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.: 7 UF 312/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten

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