Auszug nach Trennung - Kein Mietvertrag mit Schwiegermutter
Im Familienrecht gibt es Sonderregeln zur Überlassung einer Ehewohnung. Verkauft der Ex-Partner aber die Immobilie, muss sich die Käuferin nicht danach richten. Selbst wenn's die Schwiegermutter ist.
Berlin (dpa/tmn) - Sonderregeln dazu, wie die ehemalige Ehewohnung nach der Trennung genutzt wird, kann es nur zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern geben - und nicht mit Dritten.
Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.: 7 UF 312/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten
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