Plus Akzeptanz

Transfrau darf nicht als "Mann" bezeichnet werden

Eine im Körper eines Mannes geborene Frau muss nach einer Geschlechtsanpassung nicht hinnehmen, als "Mann" bezeichnet zu werden. Gegen diese Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann sie vorgehen.

11.03.2024 UPDATE: 11.03.2024 04:00 Uhr 51 Sekunden
Das Landgericht Frankfurt hat mit einer Entscheidung die Rechte von Transmenschen gestärkt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa​

Frankfurt/Berlin (dpa/tmn) - Eine Transfrau als "Mann" zu bezeichnen, stellt einen unzulässigen und schweren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. In einer entsprechenden Entscheidung (Az.: 2-3 O 149/23), auf die das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" hinweist, hatte das Landgericht Frankfurt den Schutz der geschlechtlichen Identität eines Menschen gestärkt.

In dem

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