Plus Urteil

Arbeitgeber darf Maske im Job anordnen

Auch ein Attest nützt dann nicht unbedingt etwas, wie ein Gerichtsurteil zeigt.

13.01.2021 UPDATE: 13.01.2021 11:53 Uhr 43 Sekunden
Gesundheitsschutz geht vor: Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeitern das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verlangen, zeigt ein Urteil. Foto: Zacharie Scheurer/dpa

Siegburg (dpa/tmn) – Ein Arbeitgeber darf anordnen, dass Beschäftigte und Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Gesundheitsschutz wiegt schwerer als der Wunsch des Einzelnen, ohne Maske oder Gesichtsvisier zu arbeiten. Auch mit einem ärztlichen Attest kann man die Anordnung nicht ohne weiteres umgehen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg weist der DGB

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