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Unterwegs mit dem Dienstauto - Rechte und Pflichten von Beschäftigten

Statt ein eigenes Auto zu unterhalten, bekommt mancher vom Chef eins gestellt: Für viele ist das eine feine Sache. Doch damit stellen sich neue Fragen.

11.08.2014 UPDATE: 11.08.2014 12:20 Uhr 2 Minuten, 55 Sekunden
Statussymbol Dienstwagen: Einen Anspruch haben Mitarbeiter nur, wenn das im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Foto: Holger Hollemann
Von Kristin Kruthaup

Köln. (dpa) Bei vielen Arbeitnehmern ist er immer noch ein gern gesehenes Extra: der Dienstwagen. Meist ist er mehr als ein Fortbewegungsmittel - Marke und Modell drücken den Status des Arbeitnehmers aus. Rund um den PKW stellen sich jedoch viele Fragen. Hier kommen die wichtigsten im Überblick:

Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Dienstwagen?

Grundsätzlich

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