Erfurt (dpa) - Wer jahrelang beim gleichen Unternehmen beschäftigt ist, dem steht auch weiterhin eine längere Kündigungsfrist zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt entschieden und damit die bisherige Regelung gebilligt (6 AZR 636/13). Die Richter sahen in der nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Kündigungsfrist keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer. Damit
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