Tagsüber angestellt, abends Unternehmer
Manch einer hat eine Geschäftsidee, weiß aber nicht, ob sie sich trägt und damit der Lebensunterhalt finanziert werden kann.

Wer neben seinem Hauptjob selbstständig arbeitet, muss das dem Finanzamt melden. Denn für die zusätzlichen Einkünfte wird Umsatzsteuer fällig. Foto: Andrea Warnecke
Berlin. (dpa) Jede Existenzgründung birgt das Risiko des Scheiterns. Manche fahren daher zunächst zweigleisig: Hauptberuflich sind sie weiter fest angestellt - damit zuverlässig Geld für den Lebensunterhalt aufs Konto fließt. Nebenberuflich arbeiten sie selbstständig - und testen so, ob sich die Geschäftsidee auch trägt. Doch einfach loslegen können Teilzeitselbstständige nicht.
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