Videoaufnahmen können keinen Arbeitszeitbetrug beweisen
Wer bei den Arbeitszeiten schummelt, muss im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen. Arbeitgeber dürfen aber nicht in jedem Fall auf Videoaufnahmen zurückgreifen.
Freiburg/Hannover (dpa/tmn) - Soll ein vermeintlicher Arbeitszeitbetrug vor Gericht bewiesen werden, können Arbeitgeber dazu nicht einfach Videoaufnahmen heranziehen. Eine Videoüberwachungsanlage an den Eingangstoren eines Betriebsgeländes sei in der Regel zur Kontrolle geleisteter Arbeitszeiten weder geeignet noch erforderlich, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az. 8 Sa
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