Plus Urteil

Videoaufnahmen können keinen Arbeitszeitbetrug beweisen

Wer bei den Arbeitszeiten schummelt, muss im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen. Arbeitgeber dürfen aber nicht in jedem Fall auf Videoaufnahmen zurückgreifen.

11.11.2022 UPDATE: 11.11.2022 12:11 Uhr 57 Sekunden
Wer kommt, wer geht? Eine Videoüberwachung am Betriebseingang ist einem Urteil zufolge zur Kontrolle von Arbeitszeiten nicht geeignet. Foto: Robert Günther/dpa-tmn​

Freiburg/Hannover (dpa/tmn) - Soll ein vermeintlicher Arbeitszeitbetrug vor Gericht bewiesen werden, können Arbeitgeber dazu nicht einfach Videoaufnahmen heranziehen. Eine Videoüberwachungsanlage an den Eingangstoren eines Betriebsgeländes sei in der Regel zur Kontrolle geleisteter Arbeitszeiten weder geeignet noch erforderlich, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az. 8 Sa

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