Plus Urlaub

Arbeitslose dürfen bis zu drei Wochen verreisen

Vermittlung hat immer Vorrang

22.07.2019 UPDATE: 22.07.2019 14:51 Uhr 49 Sekunden
Foto: dpa
Wichtig für Arbeitslose, die ihren Sommerurlaub planen: Sie dürfen im Jahr bis zu drei Wochen "ortsabwesend" sein. Das gilt aber nur, wenn der zuständige Arbeitsvermittler dieser Abwesenheit schon vorher zugestimmt hat.

"Wer arbeitslos ist, kann auch in den Urlaub fahren. Erforderlich ist lediglich vorher ein Gespräch mit dem Arbeitsvermittler", erklärt Klaus Pawlowski, Vorsitzender der

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