Plus Arbeitsrecht

So langfristig gelten Dienstpläne

Die Chefin wirft kurzfristig die Arbeitsdienste über den Haufen und bringt die Pläne der Mitarbeiter damit in Schieflage. Darf sie das eigentlich?

28.03.2022 UPDATE: 28.03.2022 13:17 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden
Arbeitsrechtlich ist viel Feingefühl gefragt, wenn der Chef den Dienstplan spontan ändert. Foto: Christin Klose/dpa

Berlin (dpa) - Dienstpläne werden in der Regel langfristig und mit ausreichend Vorlauf geplant. Doch unvorhergesehen fällt ein Mitarbeiter aus. Dann versuchen Vorgesetzte, die Lücke zu schließen. Die Kollegen müssen einspringen - oder etwa nicht?

"In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser Punkt in der Regel in einer Betriebsvereinbarung zum Dienstplan geregelt", sagt Peter Meyer,

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