Jobcenter muss Kosten für Hund nicht tragen
Ein Hund ist gut gegen soziale Isolation und kann helfen, den Alltag zu strukturieren. Ein Sozialleistungs-Empfänger befand deshalb, der Hund müsse vom Jobcenter bezahlt werden. Doch das lehnte ab.

Stuttgart/Berlin (dpa/tmn) - Die Kosten für die Anschaffung und Haltung eines Hundes müssen nicht vom Staat getragen werden. Denn die Kosten für einen Hund sind nicht Teil des Existenzminimums. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil entschieden (Az.: L 9 AS 2274/22), auf das das Rechtsportal "Anwaltauskunft.de" hinweist.
In dem konkreten Fall beantragte ein
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