Arbeitgeber darf Maske im Job anordnen
Auch ein Attest nützt dann nicht unbedingt etwas, wie ein Gerichtsurteil zeigt.

Siegburg (dpa/tmn) – Ein Arbeitgeber darf anordnen, dass Beschäftigte und Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Gesundheitsschutz wiegt schwerer als der Wunsch des Einzelnen, ohne Maske oder Gesichtsvisier zu arbeiten. Auch mit einem ärztlichen Attest kann man die Anordnung nicht ohne weiteres umgehen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg weist der DGB
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+