Freizeitausgleich gilt bei Krankheit als genommen
Was aber, wenn ich an oder zu den freien Tagen krank werde – sind die Überstunden dann weg oder kann ich den Ausgleich nachholen?
Berlin (dpa) - Auf die freien Tage gefreut und dann krank geworden – so ärgerlich es ist, aber den gewährten Freizeitausgleich kann man nicht nachholen. "Man muss den Freizeitausgleich für Überstunden nicht mit dem Urlaub vergleichen, sondern mit dem arbeitsfreien Wochenende", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Das heißt, wer zum Beispiel am Freitag seine
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+