Plus Steuerrecht

Vorabpauschale - Bescheinigung der Bank gut aufbewahren

Nichts am Depot verändert, keine Gewinne realisiert und trotzdem vom Fiskus zur Kasse gebeten worden? 2024 war das bei vielen Anlegern Realität. Doch die Vorabpauschale gibt's unter Umständen zurück.

12.04.2024 UPDATE: 12.04.2024 12:00 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Für die Steuererklärung sollte man bestimmte Bescheinigung aufbewahren, da die Rückforderung erst im nächsten Jahr erfolgt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Anfang des Jahres Post von Ihrem Depotanbieter erhalten? Wer Fonds- oder ETF-Anteile hält, dürfte darin die Bescheinigung über die sogenannte Vorabpauschale sowie die Info über in dem Zusammenhang einbehaltene Steuerbeträge gefunden haben. Die Bescheinigung sollten Anlegerinnen und Anleger gut aufbewahren, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Sie könnte für

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