Auch Berufseinsteiger haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Auszubildende und Berufseinsteiger haben in der Regel noch kaum Rentenbeiträge eingezahlt. Wer aber denkt, dass sie das schlecht gegen Erwerbsminderung absichert, liegt falsch.
![](/cms_media/module_img/3162/1581488_1_detail_3.jpg)
Wenn Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig sind, können sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Berlin (dpa/tmn) - Ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrer Beschäftigung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen können. Das kann zu großen finanziellen Einbußen führen. Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Krankenversicherung können Betroffene aber in der Regel erst beziehen, wenn sie bereits fünf Jahre lang Beiträge
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+