Der Chef sollte Bescheid wissen
Wann dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die KI-Anwendung eigentlich nutzen?

Bad Wörishofen (dpa) - Ob Texte schreiben oder übersetzen: KI-Anwendungen wie ChatGPT erscheinen vielen auch im Job als praktische Hilfe. Doch wer sie beruflich nutzen möchte, sollte den Arbeitgeber vorab darüber informieren. Eine Auskunftspflicht bestehe zumindest dann, wenn die Aufgaben ausschließlich mit dem Chatbot erbracht werden, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Wigger in
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