Plus Nutzung von ChatGPT

Der Chef sollte Bescheid wissen

Wann dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die KI-Anwendung eigentlich nutzen?

24.05.2023 UPDATE: 24.05.2023 13:42 Uhr 44 Sekunden
Datenschutzproblematik von KI: Wenn man ChatGPT im Arbeitsalltag nutzt, darf man nie sensible Daten weitergeben. Foto: Zacharie Scheurer/dpa

Bad Wörishofen (dpa) - Ob Texte schreiben oder übersetzen: KI-Anwendungen wie ChatGPT erscheinen vielen auch im Job als praktische Hilfe. Doch wer sie beruflich nutzen möchte, sollte den Arbeitgeber vorab darüber informieren. Eine Auskunftspflicht bestehe zumindest dann, wenn die Aufgaben ausschließlich mit dem Chatbot erbracht werden, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Wigger in

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