Krankengeld für Selbstständige
Freiwillig versicherten Selbstständigen steht bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zu. Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem Einkommen vor der Krankheit. Kann es nachträglich zur Erhöhung kommen?
Frankfurt/Main/Berlin (dpa/tmn) - Wer als Selbstständiger arbeitsunfähig wird, hat Anspruch auf Krankengeld - sofern er sich zuvor freiwillig abgesichert hat. Wie hoch das Krankengeld ausfällt, richtet sich in der Regel nach dem Arbeitseinkommen, das der Selbstständige vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt hat.
Da das Einkommen im Laufe eines Jahres schwanken kann, kann die
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+