Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeits-losengeld II und Sozialgeld ("Hartz IV"). So erhöht sich beispielsweise der Regelbedarf für alleinstehende Personen ab Jahresbeginn von monatlich 364 Euro auf 374 Euro. Ebenfalls höher fallen einige vom Regelbedarf ab-hängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, aus.