Plus Hochwasser

Was Beschäftigte jetzt wissen sollten

Überschwemmte Straßen, vollgelaufene Keller: Ist der Wohnort von Hochwasser betroffen, stellt sich für manche Beschäftigte die Frage: Muss ich jetzt eigentlich ins Büro kommen?

04.01.2024 UPDATE: 04.01.2024 08:30 Uhr 53 Sekunden
Kommen Arbeitnehmer wegen des Hochwassers nicht oder nur über Umwege zur Arbeit, haben sie dennoch keinen Anspruch bezahlt freigestellt zu werden. Foto: Julian Stratenschulte/dpa-tmn​

Bremen (dpa/tmn) - Sind Straßen wegen Überschwemmungen teils unpassierbar, kommen Beschäftigte womöglich gar nicht oder nur über Umwege und mit längeren Fahrtzeiten zur Arbeit. Einen Anspruch bei Einschränkungen des Arbeitsweges bezahlt freigestellt zu werden, haben sie deswegen allerdings nicht. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin.

Und auch ein Recht auf Homeoffice gibt es

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