Ab wann müssen selbstständige Lehrer Rentenbeiträge zahlen?
Selbstständig lehren bedeutet nicht nur Nachhilfe geben. Freiberufliche Lehrer gibt es in jedem Bereich. Doch wie sieht das dann mit der Rentenversicherung aus?
Berlin. (dpa/tmn) - Wer freiberuflich unterrichtet, muss diese Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach Beginn bei der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin. Damit ist aber nicht gesagt, dass selbstständige Lehrkräfte automatisch auch Rentenbeiträge zahlen müssen. Denn das hängt vom Verdienst ab.
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