Das kann die Alternative zum Urlaubsgeld
Arbeitgeber können einen Bonus zahlen, um ihren Mitarbeitern den Urlaub zu versüßen - die sogenannte Erholungsbeihilfe. In manchen Betrieben ist das eine Alternative zum Urlaubsgeld.

Berlin (dpa/tmn) - Haben Sie Ihren Chef oder Ihre Chefin schon mal nach einer Erholungsbeihilfe gefragt? Einen solchen Bonus können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich erhalten. Das Geld dürfen sie nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) dann aber auch nur für den Urlaub oder Erholungszwecke ausgeben.
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