Plus Erholungsbeihilfe

Das kann die Alternative zum Urlaubsgeld

Arbeitgeber können einen Bonus zahlen, um ihren Mitarbeitern den Urlaub zu versüßen - die sogenannte Erholungsbeihilfe. In manchen Betrieben ist das eine Alternative zum Urlaubsgeld.

10.11.2023 UPDATE: 10.11.2023 06:00 Uhr 50 Sekunden
Ab in den Pool mit Zuschuss von der Firma? Erholungsbeihilfe ist ein steuerfreier Bonus, der aber auch nur für Erholungszwecke genutzt werden darf. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Haben Sie Ihren Chef oder Ihre Chefin schon mal nach einer Erholungsbeihilfe gefragt? Einen solchen Bonus können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich erhalten. Das Geld dürfen sie nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) dann aber auch nur für den Urlaub oder Erholungszwecke ausgeben.

Bis zu 364 Euro für eine Familie mit zwei

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+