Plus Dienstreise

Muss die Anreisezeit vergütet werden?

Zugfahrten, Autofahrten, Flugreisen: Sie alle können anstrengend sein, erholsam sind sie oft nicht. Was gilt, wenn man sie im Rahmen einer Dienstreise macht. Ist das Arbeitszeit?

13.11.2023 UPDATE: 13.11.2023 13:13 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden
Das Reisen für den Arbeitgeber ist eine «fremdnützige Tätigkeit». Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Köln (dpa/tmn) - Mit dem Zug zum Kunden oder mit dem Flieger zur Konferenz: Nicht alle Meetings finden per Videokonferenz statt - und für manche Beschäftigten gehören Dienstreisen zumindest ab und an zum Job. Doch muss die Zeit der Anreise zum Meeting, zur Konferenz und Co. dann eigentlich vergütet werden?

Die kurze Antwort: Ja. "Reisezeiten sind vergütungspflichtig", sagt Nathalie

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