Plus Das Einfühlungsverhältnis

Was ist beim Probearbeiten zulässig?

Manche Arbeitgeber wünschen sich von Bewerberinnen und Bewerbern, dass sie vor einem möglichen Job-Antritt zur Probe arbeiten. Welche Regeln gelten für diese Zeit?

15.11.2022 UPDATE: 15.11.2022 09:15 Uhr 2 Minuten, 32 Sekunden
Nur mal über die Schulter schauen: Beim Probearbeiten darf ein Arbeitgeber Bewerberinnen und Bewerber nicht komplett in die Arbeitsabläufe einspannen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Von Sabine Meuter

Köln/Offenburg (dpa/tmn) - Das Bewerbungsverfahren um eine ausgeschriebene Stelle ist schon weit fortgeschritten. Doch nun will der Arbeitgeber auf Nummer sicher gehen und verlangt, dass die Bewerberin oder der Bewerberin für einige Tage zur Probe arbeitet. Welche Rechte und Pflichten gehen damit einher? Wichtige Fragen und Antworten.

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+