Manche Arbeitgeber wünschen sich von Bewerberinnen und Bewerbern, dass sie vor einem möglichen Job-Antritt zur Probe arbeiten. Welche Regeln gelten für diese Zeit?
Von Sabine Meuter
Köln/Offenburg (dpa/tmn) - Das Bewerbungsverfahren um eine ausgeschriebene Stelle ist schon weit fortgeschritten. Doch nun will der Arbeitgeber auf Nummer sicher gehen und verlangt, dass die Bewerberin oder der Bewerberin für einige Tage zur Probe arbeitet. Welche Rechte und Pflichten gehen damit einher? Wichtige Fragen und Antworten.
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