Plus Arbeitsrecht

Muss ich die Kosten für eine Dienstreise vorstrecken?

Eine Dienstreise steht an. Das kann auch heißen, dass Flug- oder Bahntickets gebucht werden müssen. Was gilt, wenn Arbeitnehmer die Kosten vorstrecken.

15.05.2023 UPDATE: 15.05.2023 09:42 Uhr 52 Sekunden
Zugtickets können ins Geld gehen. Doch wer sie für eine Dienstreise braucht, muss dafür nicht in die eigene Tasche greifen. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn​

Berlin. (dpa/tmn) - Lange Zeit fanden sie kaum statt. Jetzt gehören Geschäftsreisen für manche Arbeitnehmer wieder regelmäßig zum Job - und mit ihnen Bahnfahrten, Flüge oder Hotelübernachtungen. Die Kosten dafür vorzustrecken kann ins Geld gehen. Doch müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das überhaupt?

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer alle Kosten einer

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+