Muss ich die Kosten für eine Dienstreise vorstrecken?
Eine Dienstreise steht an. Das kann auch heißen, dass Flug- oder Bahntickets gebucht werden müssen. Was gilt, wenn Arbeitnehmer die Kosten vorstrecken.

Berlin. (dpa/tmn) - Lange Zeit fanden sie kaum statt. Jetzt gehören Geschäftsreisen für manche Arbeitnehmer wieder regelmäßig zum Job - und mit ihnen Bahnfahrten, Flüge oder Hotelübernachtungen. Die Kosten dafür vorzustrecken kann ins Geld gehen. Doch müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das überhaupt?
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer alle Kosten einer
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+