Kündigung wegen Ermittlungsverfahren: Rechtlich zulässig?
Ob laufendes Ermittlungsverfahren oder Verurteilung wegen Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Es wäre unangenehm, wenn der Arbeitgeber davon erfährt. Doch darf er deshalb kündigen?

Berlin. (dpa) Stellen Sie sich vor, Sie geraten fälschlicherweise unter den Verdacht einer Straftat, die nichts mit Ihrer Arbeit zu tun hat. Oder Sie begehen in Ihrer Freizeit eine Ordnungswidrigkeit und müssen dafür Strafe zahlen. Was, wenn der Arbeitgeber davon etwas mitbekommt - darf er das Arbeitsverhältnis deswegen kündigen?
Kündigung wegen Straftatverdacht: Was gilt
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+