Plus Arbeitsrecht

Krank beim Jobwechsel - was nun?

Morgen wäre der erste Arbeitstag, aber Grippe oder Magen-Darm machen dem Neustart einen Strich durch die Rechnung. Das gibt nicht nur ein schlechtes Gefühl, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen.

18.03.2024 UPDATE: 18.03.2024 14:00 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden
Wer direkt zum Beginn einer neuen Anstellung arbeitsunfähig ist, hat in den ersten vier Wochen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Gütersloh (dpa/tmn) - Blöd, wenn Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag krank im Bett liegen, statt das neue Team und künftige Aufgaben kennenzulernen. Und verständlich, wenn da Gedanken aufkommen wie: Was die neuen Kollegen jetzt wohl denken? Und hoffentlich hinterlässt das bei der Führungskraft keinen schlechten Eindruck. 

Unabhängig von solchen Sorgen gibt es aber auch rechtliche

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