Darf der Arbeitgeber meinen Browserverlauf überwachen?
Viele Beschäftigte surfen während der Arbeitszeit auch mal privat. Geht das den Arbeitgeber etwas an?

Auf welchen Webseiten sind die Angestellten unterwegs? Der Browserverlauf auf dem Dienstrechner geht den Arbeitgeber nur etwas an, wenn die private Nutzung des Internets verboten ist. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Gütersloh. (dpa) Manche Arbeitgeber möchten am liebsten ganz genau wissen, was ihre Beschäftigten den ganzen Tag machen. Zum Beispiel, welche Webseiten sie so ansteuern. Aber dürfen Unternehmen das überwachen?
Bei dieser Frage komme es darauf an, was zwischen den Arbeitsvertragsparteien - also Arbeitnehmer und Arbeitgeber - vereinbart ist, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für
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