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Zankapfel Tiefpreisgarantie: Wenn ein Schnäppchen keins ist

Karlsruhe (dpa) - Eigentlich war an den Matratzen wohl nichts auszusetzen. Aber das im Internet zu einer "Tiefpreisgarantie" angebotene vermeintliche Schnäppchen gab es anderswo billiger.

16.03.2016 UPDATE: 16.03.2016 11:36 Uhr 1 Minute, 52 Sekunden
Preisgarantie
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet darüber, ob ein Käufer seinen Kauf widerrufen darf, weil ein Händler seine abgegebene «Tiefpreisgarantie» nicht eingehalten hat. Foto: Jan-Philipp Strobel/Archiv

Karlsruhe (dpa) - Eigentlich war an den Matratzen wohl nichts auszusetzen. Aber das im Internet zu einer "Tiefpreisgarantie" angebotene vermeintliche Schnäppchen gab es anderswo billiger.

Der Kunde widerrief den Vertrag, als der Händler die Differenz nicht erstatten wollte. Den Widerruf akzeptierte die Firma nicht. Der Käufer zog vor Gericht. (Az.: VIII ZR 146/15)

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