Zankapfel Tiefpreisgarantie: Wenn ein Schnäppchen keins ist
Karlsruhe (dpa) - Eigentlich war an den Matratzen wohl nichts auszusetzen. Aber das im Internet zu einer "Tiefpreisgarantie" angebotene vermeintliche Schnäppchen gab es anderswo billiger.
Karlsruhe (dpa) - Eigentlich war an den Matratzen wohl nichts auszusetzen. Aber das im Internet zu einer "Tiefpreisgarantie" angebotene vermeintliche Schnäppchen gab es anderswo billiger.
Der Kunde widerrief den Vertrag, als der Händler die Differenz nicht erstatten wollte. Den Widerruf akzeptierte die Firma nicht. Der Käufer zog vor Gericht. (Az.: VIII ZR 146/15)
Worum geht es
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+