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Streit um "bekömmliches" Bier vor Gericht

Leutkirch/Berlin (dpa) - "Reich an Vitaminen", "zuckerarm", "wenig Fett": Solche Angaben werden in der Lebensmittel-Werbung häufig verwendet. Ihre Nutzung ist in der Europäischen Union (EU) streng geregelt - Werbung von Essen und Trinken darf nur versprechen, was sie auch wirklich halten kann.

20.08.2015 UPDATE: 20.08.2015 06:56 Uhr 1 Minute, 50 Sekunden
Brauerei Clemens Härle
Mit einer einstweiligen Verfügung wurde der Brauerei Härle die Werbung mit dem Begriff «bekömmlich» untersagt. Foto: Felix Kästle/Archiv

Leutkirch/Berlin (dpa) - "Reich an Vitaminen", "zuckerarm", "wenig Fett": Solche Angaben werden in der Lebensmittel-Werbung häufig verwendet. Ihre Nutzung ist in der Europäischen Union (EU) streng geregelt - Werbung von Essen und Trinken darf nur versprechen, was sie auch wirklich halten kann.

Aber wie sieht es bei dem Adjektiv "bekömmlich" für alkoholische Getränke aus - geht es dabei

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