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Lotsengewerkschaft gewinnt Rechtsstreit mit fünf Airlines

Erfurt (dpa) - Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss wegen der Folgen von Lotsenstreiks keinen Schadenersatz in Millionenhöhe an mehrere Airlines zahlen.

25.08.2015 UPDATE: 25.08.2015 16:36 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Streik am Flughafen
Fluggesellschaften können die Gewerkschaft für Flüge, die wegen Streiks ausfielen oder gestrichen wurden, nicht mit Millionenbeträgen haftbar machen. Foto: Fredrik Von Erichsen

Erfurt (dpa) - Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss wegen der Folgen von Lotsenstreiks keinen Schadenersatz in Millionenhöhe an mehrere Airlines zahlen.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt in einem Grundsatzurteil zu Schadenersatzansprüchen Dritter bei Arbeitskämpfen. Danach können Gewerkschaften von nicht bestreikten Unternehmen in der Regel nicht für

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