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BGH schwächt Mieterrechte bei Eigenbedarf

Karlsruhe (dpa) - Enttäuschendes Urteil für Wohnungsmieter: Sie müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Kündigung schicken.

14.12.2016 UPDATE: 14.12.2016 11:46 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden
Mietwohnungen
Auf dem engen Wohnungsmarkt häufen sich die Eigenbedarfs-Kündigungen. Foto: Oliver Berg

Karlsruhe (dpa) - Enttäuschendes Urteil für Wohnungsmieter: Sie müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Kündigung schicken.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach einer abweichenden, mieterfreundlichen Entscheidung aus München seine bisherige Rechtsprechung, die so etwas zulässt.

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