BGH schwächt Mieterrechte bei Eigenbedarf
Karlsruhe (dpa) - Enttäuschendes Urteil für Wohnungsmieter: Sie müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Kündigung schicken.

Karlsruhe (dpa) - Enttäuschendes Urteil für Wohnungsmieter: Sie müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Kündigung schicken.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach einer abweichenden, mieterfreundlichen Entscheidung aus München seine bisherige Rechtsprechung, die so etwas zulässt.
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