Airline muss bei technischen Problemen Entschädigung zahlen
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Fluggästen gestärkt. Eine Airline müsse ihren Passagieren auch dann Schadenersatz zahlen, wenn der Flug wegen unerwarteter technischer Probleme annulliert werde.

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Fluggästen gestärkt. Eine Airline müsse ihren Passagieren auch dann Schadenersatz zahlen, wenn der Flug wegen unerwarteter technischer Probleme annulliert werde.
Das urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (C-257/14). Ausnahmen seien nur bei außergewöhnlichen Umständen erlaubt, etwa wenn es um
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