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Berücksichtigung von Urlaub bei Mehrarbeitszuschlägen

Sind Urlaubstage bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen von Zeitarbeitern zu berücksichtigen oder nicht? Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Fall nun eine Entscheidung getroffen.

16.11.2022 UPDATE: 16.11.2022 17:44 Uhr 27 Sekunden
Zeitarbeit
Das Bundesarbeitsgericht entschied nun in einem Fall, ob Urlaub bei Mehrarbeitszuschlägen von Zeitarbeitern berücksichtigt werden muss oder nicht.

Erfurt (dpa/th) - Zeitarbeiter haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Anspruch darauf, dass bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen auch Urlaubstage berücksichtigt werden. Die tarifliche Regelung für die Zeitarbeitsbranche sei so auszulegen, "dass bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen nicht nur tatsächlich geleistete Stunden, sondern auch Urlaubsstunden"

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