EuGH verweist Streit um Nachtzuschläge zurück
Das Urteil ist mit Spannung erwartet worden, doch die große Entscheidung bleibt aus. Der Ball liegt nun wieder bei deutschen Arbeitsrichtern, die über eine mögliche Ungleichbehandlung entscheiden müssen.
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verweist einen Streit um unterschiedlich hohe Zulagen für Nachtschichten in der Lebensmittelindustrie zurück nach Deutschland. Der EuGH teilte am Donnerstag mit, dass die EU-Charta, auf die sich zwei Kläger beriefen, in dieser Auseinandersetzung keine Anwendung finde. Damit ist der Fall keine Frage des Europäischen Rechts.
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