Plus Prozess

Bundesarbeitsgericht: Coronaprämie ist unpfändbar

Das Bundesarbeitsgericht fällt ein deutlich Urteil: Corona-Prämien sind ausdrücklich unpfändbar. Der Fall einer Küchenhilfe aus Niedersachsen sorgt nun für Klarheit - auch für alle anderen.

25.08.2022 UPDATE: 25.08.2022 16:08 Uhr 49 Sekunden
Urteil
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt für Klarheit bei Corona-Prämien.

Erfurt (dpa) - Corona-Prämien dürfen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht gepfändet werden. Eine freiwillige Corona-Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten überweisen, sei eine Erschwerniszulage und damit geschützt, urteilte das höchste deutschen Arbeitsgericht in Erfurt in einem Fall aus Niedersachsen (8 AZR 14/22).

Bisher gab es nur eine Festlegung für den

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