Bundesarbeitsgericht: Coronaprämie ist unpfändbar
Das Bundesarbeitsgericht fällt ein deutlich Urteil: Corona-Prämien sind ausdrücklich unpfändbar. Der Fall einer Küchenhilfe aus Niedersachsen sorgt nun für Klarheit - auch für alle anderen.
Erfurt (dpa) - Corona-Prämien dürfen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht gepfändet werden. Eine freiwillige Corona-Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten überweisen, sei eine Erschwerniszulage und damit geschützt, urteilte das höchste deutschen Arbeitsgericht in Erfurt in einem Fall aus Niedersachsen (8 AZR 14/22).
Bisher gab es nur eine Festlegung für den
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