Plus Oberster Gerichtshof

BGH überprüft erstes Strafurteil wegen "Cum-Ex"-Geschäften

Jahrelang führten Investoren, Aktienhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich Steuer-Milliarden erstatten, die nie gezahlt wurden. Nutzten sie nur ein Schlupfloch? Oder machten sie sich strafbar?

15.06.2021 UPDATE: 15.06.2021 08:58 Uhr 1 Minute, 43 Sekunden
BGH
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte. Diese heißen so, weil Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch rund um den Stichtag für die Ausschüttung in rascher Folge hin- und hergeschoben wurden. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Mit "Cum-Ex"-Aktiengeschäften prellten Investoren, Banken und Börsenhändler den deutschen Fiskus um etliche Milliarden Euro - nur unmoralisch, oder machten sie sich auch strafbar?

Längst laufen großangelegte Ermittlungen und erste Prozesse, aber ein höchstrichterliches Urteil steht noch aus. Heute (10.30 Uhr) erreicht nun das erste Verfahren die obersten Strafrichter

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+