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Fahrradtaschen: Ortlieb gewinnt vor BGH gegen Amazon

Fahrradtaschen von Ortlieb gegoogelt - bei einer bunt gemischten Amazon-Liste gelandet. Dagegen wehrt sich der fränkische Mittelständler. Der BGH zieht eine klare Grenze für den Versandriesen.

25.07.2019 UPDATE: 25.07.2019 10:13 Uhr 1 Minute, 52 Sekunden
Ortlieb gegen Amazon
Der Fahrradtaschen-Hersteller Ortlieb darf Amazon verbieten, seinen Markennamen in Anzeigen für Angebote auch anderer Hersteller zu zeigen. Foto: Daniel Karmann/Ina Fassbender

Karlsruhe (dpa) - Markenhersteller müssen die irreführende Verwendung ihres Namens in Anzeigen des Internet-Händlers Amazon bei Google nicht hinnehmen.

Der Anbieter von wasserdichten Fahrradtaschen, Ortlieb, setzte sich jetzt im Rechtsstreit mit Amazon in letzter Instanz durch. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Revision des Internet-Riesen gegen ein

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