Fahrradtaschen: Ortlieb gewinnt vor BGH gegen Amazon
Fahrradtaschen von Ortlieb gegoogelt - bei einer bunt gemischten Amazon-Liste gelandet. Dagegen wehrt sich der fränkische Mittelständler. Der BGH zieht eine klare Grenze für den Versandriesen.
Karlsruhe (dpa) - Markenhersteller müssen die irreführende Verwendung ihres Namens in Anzeigen des Internet-Händlers Amazon bei Google nicht hinnehmen.
Der Anbieter von wasserdichten Fahrradtaschen, Ortlieb, setzte sich jetzt im Rechtsstreit mit Amazon in letzter Instanz durch. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Revision des Internet-Riesen gegen ein
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