"Wucher": BGH erlaubt harsche Kundenkritik auf Ebay
Nach einem Geschäft auf der Internetplattform Ebay hinterließ der Käufer eine Bewertung: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!" Ob er das durfte, hat nun der BGH entschieden.
Karlsruhe (dpa) - Wer nach einem Geschäft über die Internetplattform Ebay verärgert ist, kann seine Kritik - rechtlich abgesichert - auch mit harschen Worten und überzogen formulieren. Diese darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur keine Schmähkritik sein, also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen. Werturteile seien durch die Meinungsfreiheit im Grundgesetz
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