Plus BGH-Urteil

Eigentümergemeinschaften haben bei Mängeln weiter Klagerecht

Kinder spielen im Innenhof auf einer zugeschütteten Kiesgrube. Im Boden steckt eine krebserregende, umweltgefährdende Substanz. Deswegen ziehen die neuen Wohnungsbesitzer gegen eine Immobilienfirma vor Gericht. Doch da stellt sich erst eine grundsätzliche Frage.

11.11.2022 UPDATE: 11.11.2022 12:35 Uhr 1 Minute, 41 Sekunden
Berlin
Ein Baugerüst steht an der Fassade von einem nicht fertig gebauten Bürohaus auf einer Baustelle in Berlin.

Karlsruhe/München (dpa) - Gemeinschaften von Wohnungseigentümern können bei Mängeln auch nach einer Gesetzesänderung vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem am Freitag verkündeten Urteil zu einem Fall aus München klargestellt. Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin des fünften Zivilsenats, Bettina Brückner, war die Klärung für die Praxis "überaus bedeutsam". Julia

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