Eigentümergemeinschaften haben bei Mängeln weiter Klagerecht
Kinder spielen im Innenhof auf einer zugeschütteten Kiesgrube. Im Boden steckt eine krebserregende, umweltgefährdende Substanz. Deswegen ziehen die neuen Wohnungsbesitzer gegen eine Immobilienfirma vor Gericht. Doch da stellt sich erst eine grundsätzliche Frage.
Karlsruhe/München (dpa) - Gemeinschaften von Wohnungseigentümern können bei Mängeln auch nach einer Gesetzesänderung vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem am Freitag verkündeten Urteil zu einem Fall aus München klargestellt. Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin des fünften Zivilsenats, Bettina Brückner, war die Klärung für die Praxis "überaus bedeutsam". Julia
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