Plus Ansprüche übertragbar

EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte beim Urlaubsanspruch

Luxemburg (dpa) - Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub verfallen nicht, wenn man ihn aus Gründen in der Verantwortung des Arbeitgebers nicht nehmen kann. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Vielmehr könnten solche Ansprüche übertragen und angesammelt werden.

29.11.2017 UPDATE: 29.11.2017 14:03 Uhr 54 Sekunden
Urlaub
Ein Arbeitgeber müsse die Folgen tragen, wenn er einen Arbeitnehmer nicht in die Lage versetze, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auszuüben, so der EuGH. Foto: Axel Heimken/Symbolbild

Luxemburg (dpa) - Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub verfallen nicht, wenn man ihn aus Gründen in der Verantwortung des Arbeitgebers nicht nehmen kann. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Vielmehr könnten solche Ansprüche übertragen und angesammelt werden.

Grundlage war ein Fall aus Großbritannien. Ein Mann hatte 13 Jahre mit einem "Selbstständigen-Vertrag"

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