EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte beim Urlaubsanspruch
Luxemburg (dpa) - Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub verfallen nicht, wenn man ihn aus Gründen in der Verantwortung des Arbeitgebers nicht nehmen kann. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Vielmehr könnten solche Ansprüche übertragen und angesammelt werden.

Luxemburg (dpa) - Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub verfallen nicht, wenn man ihn aus Gründen in der Verantwortung des Arbeitgebers nicht nehmen kann. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Vielmehr könnten solche Ansprüche übertragen und angesammelt werden.
Grundlage war ein Fall aus Großbritannien. Ein Mann hatte 13 Jahre mit einem "Selbstständigen-Vertrag"
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