Datenschutz: Klagerecht für Verbraucherschützer möglich
Die Datenschutzgrundverordnung ist zwar ein Wortungetüm, schützt aber wichtige Verbraucherrechte. Doch wer darf diese in Deutschland vor Gericht einklagen? Der BGH könnte hier bald mehr Klarheit schaffen.

Karlsruhe (dpa) - Verbraucherschutzverbände dürften bald vom Bundesgerichtshof (BGH) grünes Licht bekommen, wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen vor Gericht zu ziehen - auch wenn es keine konkret Betroffenen gibt. Allerdings könnte es dafür Bedingungen geben, zum Beispiel dass mutmaßlich geschädigte Verbraucher auch identifizierbar sind. So kristallisierte es sich am Donnerstag
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